Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich ebenso wie bei der Unfallversicherung oder bei der Risiko-Lebensversicherung um eine Versicherung, die ein bestimmtes Risiko absichert. Im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies das Risiko, durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung auf Dauer berufsunfähig zu werden. Während bei einer Unfallversicherung je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag die Beiträge zurückgezahlt werden, wenn in einem bestimmten Versicherungszeitraum nichts passiert ist, ist eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr eher selten anzutreffen.
Jeder Versicherungsnehmer sollte für sich entscheiden, welche Form der Berufsunfähigkeitsversicherung ideal ist und ob Alternativen gewünscht werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr nur in Kombination mit anderen Versicherungen.
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sind als Risikoversicherung konzipiert. In diesen Fällen bezahlen Versicherungsnehmer den Risikobeitrag an ihre Versicherung und erhalten hierfür den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz. Eine Leistung zum Ablauf des Vertrages gibt es hier allerdings nicht.
Da viele Versicherungsnehmer die Beiträge jedoch nicht „umsonst“ bezahlen wollen, suchen sie nach Alternativen zu dieser Berufsunfähigkeitsversicherung und finden die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr.
Bei diesen Verträgen besteht der Versicherungsbeitrag sowohl aus dem bei der Risikoversicherung üblichen Risikobeitrag sowie einem Sparbeitrag. Dieser kann, je nach Vereinbarung, entweder verzinslich oder aber in Investmentfonds angelegt werden. Am Ende der Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer dann diese angelegten Gelder zuzüglich verdienter Erträge ausgezahlt.
Im Unterschied zur reinen Risikoversicherung ist die genannte alternative Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr häufig teurer. Der Grund hierfür ist natürlich der zu entrichtende Sparbeitrag, der für die Rücklagen benötigt wird.
Der höhere Beitrag allerdings sorgt dann am Ende der Versicherungsdauer für eine Auszahlung aus dem Versicherungsvertrag. Die Höhe dieser Auszahlung ist natürlich von den Erträgen, die die Versicherungsgesellschaft erzielt hat, abhängig. Berechnet man allerdings den Auszahlungsbetrag sowie eingezahlten Beiträge kann in der Regel die Rückzahlung der Investition erreicht werden.
Damit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr für viele Versicherte eine gute Alternative zur reinen Risikoversicherung, denn hier wären die Beiträge mit Ablauf der Vertragslaufzeit „verloren“.
Die Rendite einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr ist im Unterschied zu anderen Geldanlagen sehr gering. Würden Anleger diese Beiträge eher in einen privaten Sparplan, etwa einen Investmentsparplan investieren, können durchaus höhere Erträge erzielt werden. Damit wäre die beschriebene private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr nicht wirklich eine Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung.
BU mit Beitragsrückgewähr