Alle Bürger in Deutschland, die der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen (Arbeitnehmer, Schüler, Kinder in Kitas, Studenten), sind auch gesetzlich unfallversichert. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann leistet, wenn Versicherte auf dem Weg zur Arbeit, an der Arbeitsstelle oder aber im Kindergarten bzw. in der Schule verunglücken. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Krankenbehandlung sowie eine etwaige Rehabilitation, so dass eine schnelle Wiederaufnahme der Beschäftigung oder des Schulunterrichts erreicht werden kann.
Im privaten Bereich hingegen bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz, hier wird eine private Unfallversicherung benötigt. Diese leistet sowohl bei Unfällen in der Freizeit wie auch bei der Ausübung von Hobbys. Sogar im Urlaub sind Versicherte geschützt. Die umfangreichen Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können von einer Einmalleistung bei einem Unfall bis hin zur monatlichen Unfallrente reichen, wenn Betroffene durch den Unfall erwerbsunfähig geworden sind. Daher gilt die Unfallversicherung für viele Menschen als eine der Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Obwohl die Unfallversicherung gern als eine der Alternativen zur gängigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen wird, kann sie nicht wirklich als Alternative genutzt werden. Der Grund ist, dass die private Unfallversicherung nur dann leistet, wenn ein Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist.
Statistiken zeigen jedoch, dass Unfälle lediglich zehn Prozent der Ursachen von Berufsunfähigkeit ausmachen. Deutlich häufiger sind andere Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebs oder psychische Störungen als Ursachen der Berufsunfähigkeit zu finden. In diesen Fällen jedoch würde die private Unfallversicherung nicht leisten, so dass sie hier nicht als Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt werden kann.
Im Unterschied zur Unfallversicherung leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich dann, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls ODER einer Erkrankung berufsunfähig geworden ist. Dabei ist eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent meist ausreichend, um die Leistungen abrufen zu können. Um in allen Fällen einer Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, sollte die Unfallversicherung nicht als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung genutzt werden, sondern lediglich als zusätzlicher Schutz vereinbart werden.
Zwar kann die Unfallversicherung nicht als wirkliche Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt werden, sie bietet allerdings einige Vorteile, so dass sie als Ergänzungsversicherung oder eben als zusätzliche Alternative zur BU Versicherung Verwendung finden kann.
So sind die Aufnahmekriterien bei einer Unfallversicherung häufig weniger streng als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem berechnen die Unfallversicherer häufig keinen Risikoaufschlag aufgrund der individuellen Beschäftigung. Lediglich risikobehaftete Hobbys müssen angegeben werden und verursachen mitunter Risikoaufschläge.
Für Menschen also, die einem sehr gefährlichen Beruf nachgehen und daher kaum Aussichten auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, können Unfallversicherungen als Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt werden.
Unfallversicherung