Beamte arbeiten bei ihren Dienstherren und werden daher nicht wie Arbeiter oder Angestellte berufsunfähig, sondern man spricht bei Beamten von Dienstunfähigkeit. Dienstunfähig sind Beamte dann, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr vollumfänglich ausüben können. Sie werden von ihrem Dienstherren dann aus dem Dienst entlassen und erhalten ein entsprechendes Ruhegehalt.
Dieses Ruhegehalt ist abhängig von der bereits absolvierten Dienstdauer. Nach einer etwa 40jährigen Dienstzeit beträgt die Absicherung etwa 70 Prozent des ruhegehaltfähigen Einkommens. Im Alter von etwa 50-55 Jahren verfügen Beamte demnach über eine ausreichende Absicherung.
In den Jahren davor ist das Ruhegehalt allerdings gering, so dass Beamte über eine zusätzliche Absicherung nachdenken sollten, um den Verdienstausfall ausgleichen zu können.
Beamte, die sich im Fall einer Berufsunfähigkeit oder einer Dienstunfähigkeit privat absichern wollen, sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie bietet im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls die Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, die dann zusätzlich zum Ruhegehalt des Dienstherren bezogen werden kann.
Obwohl die Absicherung für Beamte deutlich günstiger ist als für Arbeitnehmer und Angestellte, die lediglich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten können, ist eine Absicherung notwendig. Diese kann allerdings geringer ausfallen, denn die zu schließende Einkommenslücke ist niedriger.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann von den Beamten frei festgelegt werden, sollte aber vor allem in den ersten Dienstjahren entsprechend hoch vereinbart werden. Ebenso wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente steht auch das Ruhegeld für Beamte erst ab mindestens fünf Dienstjahren zur Verfügung. Zum Beginn der Berufslaufbahn ist also eine hohe Absicherung enorm wichtig.
Beamte, die sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden haben, sollten zum einen auf eine ausreichend hohe Absicherung achten. Zum anderen ist es aber auch wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch auf den Passus der Dienstunfähigkeit eingeht. Nur dann, wenn die Versicherung die Dienstunfähigkeit beinhaltet, erhalten Beamte die vereinbarte monatliche Rente, wenn sie ihren Dienst nicht mehr tun können oder von ihrem Dienstherren aufgrund der Dienstunfähigkeit entlassen wurden.
Letztlich sollten Beamte auch darauf achten, dass die Versicherung auf die abstrakte Verweisung in andere Berufe verzichtet und dass ein kurzfristiger Prognosezeitraum zugrunde gelegt wird.
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