Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich


Der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz
in Deutschland
Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzliche Absicherung

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente als Absicherung

Auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente besteht kein Anspruch, wenn man nach dem 02. Januar 1961 geboren worden ist. Diese Personen erhalten nur noch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Hier gibt es allerdings Einschränkungen, denn sie wird nur dann ausgezahlt, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt sind.

Arbeitnehmer, die in Deutschland ihren Beruf aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können, können seit der Rentenreform im Jahr 2001 nur noch auf eine geringe finanzielle Absicherung zurückgreifen. Lediglich Menschen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, können noch die Leistungen zur Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen. Da allerdings auch diese Leistungen das bisherige Einkommen nicht vollumfänglich abdecken, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, um die Einkommenslücken zu schließen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente steht nur gesetzlich Versicherten zu, die in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Dabei ist es unerheblich, in welchem Beruf diese Arbeit ausgeführt werden kann, wichtig ist die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit. Wer trotz einer Beeinträchtigung also noch Hilfsarbeiten ausführen oder als Pförtner tätig sein kann, erhält keine gesetzlichen Leistungen.


Neben der vollen Erwerbsminderungsrente können Betroffene unter Umständen auch die halbe Erwerbsminderungsrente beantragen. Sie kann ausgezahlt werden, wenn Arbeitnehmer nur noch zwischen drei bis sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig sind. Wer gar mehr als drei Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, erhält generell keine Leistungen.


Doch auch wenn die Erwerbsminderungsrente bezahlt wird, sind deren Leistungen sehr gering. Ein Arbeitnehmer mit einem vorherigen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro kann bei voller Erwerbsminderungsrente lediglich ca. 655 Euro erhalten, die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt nur etwa 327 Euro. Oft kann hiermit maximal die Hälfte des bisherigen Erwerbseinkommens abgesichert werden. Daher ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, um das Risiko des finanziellen Ruins abzuwenden.