Unter der konkreten Verweisung versteht man das Recht der Versicherungen, einen Versicherten in einen Beruf zu verweisen, den dieser nach seinem Unfall oder seiner Erkrankung bereits freiwillig wieder aufgenommen hat. In diesen Fällen könnte die Versicherung dann die Zahlung der monatlichen Rente wegen Berufsunfähigkeit ablehnen.
Die konkrete Verweisung ist dabei jedoch von der abstrakten Verweisung zu unterscheiden. In diesem Fall haben die Versicherungen nämlich das Recht, den Versicherten in eine vergleichbare Tätigkeit zu verweisen, sofern dies aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen möglich ist. Diese Klausel ist allerdings für Versicherte sehr unvorteilhaft, weshalb die Versicherungen oft auf die abstrakte Verweisung verzichten. Die konkrete Verweisung hingegen wird häufig in die Versicherungsbedingungen aufgenommen, auch um die übrigen Versicherungsnehmer zu schützen. Würde diese Klausel nämlich fehlen, könnten Versicherte, obwohl sie einer anderen Tätigkeit nachgehen, dennoch Leistungen ihrer Versicherung erhalten.
Um zu prüfen, welche Versicherungen den konkreten Verweis in ihren Bedingungen nutzen und ob eventuell sogar darauf verzichtet wird, sollte ein Vergleich der Versicherungsbedingungen vorgenommen werden. Auch ein Vergleich der monatlichen BU Beiträge mittels des Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner kann helfen, optimale Verträge zu finden.
Versicherungen können nicht ohne Weiteres ihre Versicherten in eine andere Tätigkeit verweisen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Versicherte das für die Ausübung des Berufs notwendige Wissen besitzt, wenn dabei keine Über- oder gar eine Unterforderung besteht und wenn dabei eine vergleichbare soziale Wertschätzung verbunden ist.
Ebenfalls beachtet werden muss die Höhe des Einkommens, denn ein Einkommensverlust von mehr als 25 Prozent kann Versicherten nicht zugemutet werden. Wer also nur geringfügige Beschäftigungen findet, kann von seiner Versicherung nicht konkret in diesen Beruf verwiesen werden, wenn bis dahin eine gut bezahlte Anstellung vorhanden war.
Konkrete Verweisung