Wird ein neuer Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag geschlossen ist es wichtig, dass man sich als Verbraucher nicht auf Verträge mit zu langen Laufzeiten einlässt und vor dem Neuabschluss die individuellen Vertragskonditionen prüft. Ein aussagekräftiger Vergleich der BU Versicherung ist jetzt möglich.
Viele Menschen besitzen Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht vorteilhafte Vertragsbedingungen aufweisen. Wenn beispielsweise kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten ist oder wenn der Prognosezeitraum drei Jahre beträgt, sollte über Kündigung oder Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden.
Versicherungsnehmer, die ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchten, können dies grundsätzlich tun. Die jeweiligen Fristen hierzu finden sich in den Vertragsbedingungen. Allerdings gilt es, einige wichtige Fakten zu beachten, bevor die Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt wird.
In der Regel haben Versicherte die Möglichkeit, ihren bestehenden Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherungs zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Im Normalfall vereinbaren die Versicherungen eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, anschließend ist die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Frist von drei Monaten möglich. Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist dann erst wieder nach Ablauf des Folgejahres möglich.
Mitunter werden von einigen privaten Versicherungsunternehmen aber auch Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. In diesen Fällen gewähren die Versicherungen häufig Beitragsnachlässe, die Versicherungsvertreter hingegen können bei diesen Verträgen höhere Provisionen erzielen. Eine Kündigung ist in diesem Fall leider erst nach fünf Jahren möglich.
Versicherungsnehmer, die sich entschieden haben, ihre bestehende private Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, sollten dies jedoch nicht tun, ohne einen neuen Vertrag abgeschlossen zu haben, denn die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist elementar.
Dabei muss beachtet werden, dass bei einem Neuabschluss das jetzige Lebensalter des Versicherten sowie sein derzeitiger Gesundheitszustand zugrunde gelegt werden. Höhere Beiträge sind dabei nicht selten die Folge. Mitunter kann es bei bestehenden Vorerkrankungen sogar zu einer Ablehnung des Versicherungsantrages seitens der Versicherung kommen. In diesem Fall wäre es natürlich trotz eventuell negativer Vertragsbedingungen nicht ratsam, die bestehende private Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
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