Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur für die Zahlung der Altersrente, sondern auch für die Überweisung von Leistungen im Berufsunfähigkeitsfall zuständig.
Diese Rente wird allerdings nur dann gezahlt, wenn Betroffene tatsächlich erwerbsunfähig sind, am Arbeitsmarkt also keinerlei Aufgaben mehr übernehmen können. Dies ist jedoch vergleichsweise selten, denn oftmals können berufsunfähige Handwerker noch als Mitarbeiter im Baumarkt oder Pförtner tätig sein. Wer in diesen Berufen noch mehr als sechs Stunden pro Tag tätig sein kann, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Leistung. Lediglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung würde sinnvoll eingreifen.
Ist die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt, können Betroffene je nach Voraussetzung entweder die volle oder aber die halbe Erwerbsminderungsrente beantragen.
Nur wer auch nicht mehr in der Lage ist, wenigstens drei Stunden am Tag zu arbeiten, hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
Zusätzlich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist es möglich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die als sinnvoll erachtet wird. Mit dieser Versicherung ist es möglich, im Fall einer Berufsunfähigkeit eine vertraglich vereinbarte Rentenzahlung zu erhalten. Die Höhe dieser Rentenzahlung kann zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung frei vereinbart werden, so dass es hiermit möglich ist, die Absicherung individuell nach den eigenen Bedingungen zu gestalten.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für nahezu alle Menschen sinnvoll und kann als Ergänzung zu bereits bestehenden Versicherungen sehr gut eingesetzt werden. Auf Wunsch ist es sogar möglich, die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung zu nutzen.
Die gesetzliche Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit ist kaum sinnvoll, denn auch wenn Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, kann die Zahlung der Rentenkasse kaum ausreichen, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Bei voller Erwerbsminderung erhält ein Arbeitnehmer, der ein vorheriges Bruttoeinkommen von 2.000 Euro erzielt hat, lediglich 655 Euro vom Rententräger ausbezahlt. Wurde nur die halbe Erwerbsminderung festgestellt, reduziert sich die Zahlung auf nur noch 327 Euro. In allen Fällen kann dieser Schutz für die Berufsunfähigkeit nicht als sinnvoll angesehen werden, denn er ist kaum ausreichend, den finanziellen Ruin zu verhindern.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei weitaus sinnvoller. Mit diesen Verträgen ist es möglich, einen individuellen Versicherungsschutz zu vereinbaren und die Absicherung auf Basis der eigenen Lebenshaltungskosten und Kreditkosten zu berechnen und hierauf abzustimmen. Weiterhin können private Verträge mit dem Verzicht auf die Verweisung in andere Berufe vereinbart werden, so dass die Leistungen auch dann gezahlt werden, wenn Hilfsarbeiten noch möglich wären.
Vergleich Gesetzlich / Privat