Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich


Das Kleingedruckte -
die Versicherungsbedingungen
Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen zur BU Versicherung

Die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind in jedem Ver- sicherungsvertrag enthalten. Sie regeln sowohl die Rechte, aber auch die Pflichten des Versicherungsnehmers sowie der Versicherung. Zu den wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers gehört es beispielsweise, im Versicherungsvertrag vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Versicherungsanbieter hingegen verpflichtet sich im Leistungsfall zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.


Allerdings gibt es noch weitaus mehr Bedingungen zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss beachten sollen. Besonders im Fall von Kündigung des Berufs oder der Wechsel der Tätigkeit. Das Kleingedruckte kann dabei mitunter sehr negativ für den Versicherungsnehmer ausgelegt werden, weshalb ein genaues Studium der Bedingungen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt notwendig ist. Vor allem dann, wenn die Bedingungen keine konkreten, sondern eher unklare Formulierungen enthalten, kann die Versicherung im Versicherungsfall die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente unter Umständen ablehnen, wodurch der Nutzen der Versicherung natürlich nicht gegeben ist.
 

Mögliche negative Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu den möglichen negativen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Verweisung sein. In einigen Verträgen vereinbarten die Versicherungen eine abstrakte Verweisung, wonach Versicherte im Fall einer Berufsunfähigkeit in einen anderen Beruf verwiesen werden können.


Sofern auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird, vereinbaren die Versicherungen nicht selten aber zumindest eine Prüfungsfrist. In diesen Fällen prüft die Versicherung, ob der Versicherungsnehmer in den letzten Jahren auch tatsächlich in diesem Beruf gearbeitet hat oder nicht noch schnell in einen körperlich anstrengenden Beruf gewechselt ist, um die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Klausel wäre für ehrliche Versicherungsnehmer allerdings nicht negativ. Nur wer die Versicherung absichtlich täuschen möchte, muss hier einschränkende Leistungen befürchten.


Ebenfalls negativ kann ein sehr langfristiger Prognosezeitraum sein. Qualitativ hochwertige Versicherungen vereinbaren in ihren Vertragsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung einen Prognosezeitraum von sechs Monaten. Geben die Ärzte also in ihrem Attest an, dass der Patient voraussichtlich noch sechs Monate berufsunfähig sein wird, hat der Versicherte Anspruch auf Leistung. Bei einigen anderen Versicherungen hingegen wird der Prognosezeitraum in den Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf bis zu drei Jahre verlängert, so dass in dieser Zeit keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird.


Genauso wichtig wie ein kurzer Prognosezeitraum ist auch die rückwirkende Zahlung der Berufs- unfähigkeitsrente, denn oftmals nicht noch nicht bei Beginn der Erkrankung sicher, ob diese zu einer Berufsunfähigkeit führt oder ob der Patient wieder geheilt werden kann.
 

Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen

Versicherte sollten die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem Abschluss vergleichen, um zu vermeiden, dass negative Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Ausfall der Leistung führen. Mitunter kann es auch sinnvoll sein, die Versicherungsbedingungen einer bestehenden Police einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei sehr negativen Versicherungsbedingungen kann sich sogar der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft lohnen, sofern noch keine Vorerkrankungen vorhanden sind.