Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Versicherungsantrag der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgeübte Beruf anzugeben. Dieser ist dann Grundlage für die Risikobeurteilung seitens des Versicherers. Je risikoreicher ein Beruf ist und je häufiger in dieser Berufsgruppe eine Berufsunfähigkeit auftreten kann, desto höher wird die Versicherung die Versicherungsprämien festlegen. Im Fall einer Berufsunfähigkeit wird dann geprüft, ob der Versicherte noch in der Lage ist, diesen Beruf auszuüben.
Wechselt der Versicherungsnehmer den bei Vertragsabschluss ausgeübten Beruf, können je nach Versicherungsgesellschaft Pflichten für den Versicherten entstehen. Insbesondere bei älteren Verträgen ist es häufig notwendig, den Berufswechsel anzuzeigen. Versäumt man eine solche Anzeige, ist der neue Beruf unter Umständen nicht versichert.
In diesen Fällen kann eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden. Hierbei sind jedoch einige Dinge zu beachten:
Ob und in welchem Umfang ein Wechsel des Berufs oder der Tätigkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung angezeigt werden muss und welche Folgen hierbei bestehen, kann in den Vertragsbedingungen nachgelesen werden. Hier sind die einzelnen Details zur bestehenden Versicherung enthalten.
Um zu prüfen, ob die Versicherung verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen bietet und ob auch der Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist, sollte beim Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgenommen werden.
Wechsel des Berufs / Tätigkeit